1.
Der Vertrag kommt zustande, wenn nach Eingang des schriftlichen Vertragsangebotes seitens des Vermieters der Mieter dieses schriftlich gegenüber dem Vermieter bestätigt hat. Per Telefax/e-mail ist ausreichend.

2.
Die Anreise soll in der Zeit vom 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr erfolgen. Eine spätere Anreise ist gemäß Vereinbarung möglich. Ist eine Vereinbarung hinsichtlich einer außerhalb des vorbenannten Zeitraumes benannten Anreisezeit nicht getroffen und findet die Anreise nicht in dem bezeichneten Zeitraum statt, ist der Vermieter berechtigt, das angemietete Zimmer ab 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Am Abreisetag steht dem Gast das Zimmer bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Bei verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Miete in Höhe einer Übernachtung zu verlangen. Die An- und Abreisezeiten außerhalb der vorgenannten Zeiten können nach vorheriger Vereinbarung abgeändert werden.

3.
Falls der Mieter die Miete unbar zahlt, muss der Mietbetrag drei Tage vor Ablauf des Mietvertrages auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein (dies gilt auch und insbesondere für Gäste, die aus dem Ausland anreisen.
Kreditkarten werden nicht akzeptiert mit Ausnahme der EC-Scheckkarte (Maestro) mit Pin-Nummer.

4.
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.
Mit Ausnahme der in diesem Vertrag festgelegten Rücktrittsgründe bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktrittsgründe. Im Falle einer Absage einer fest vereinbarten Zimmerbuchung können wir auf die Zusendung einer Ausfallrechnung nur verzichten, wenn es uns gelingt, das Zimmer für den gesamten Zeitaum Ihrer ursprünglichen Buchung weiter zu vermitteln.
Die Stornogebühren betragen 12 Wochen vor Anreise 50 % und ab 8 Wochen vor Anreise 80 %.
Auch bei Verschiebung des Anreise- oder Abreisetages sowie Krankheit werden die entsprechenden Kosten für Übernachtung/Frühstück berechnet (gemäß Empfehlungen der Fachgruppe im DEHOGA).
Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird der Mieter auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung, was über den Vermieter möglich ist, hingewiesen, welche ausdrücklich empfohlen wird.
Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Vermieter das Recht ohne weitere Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.

5.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln. Er hat für eine ordnungsgemäße Lüftung und Heizung zu sorgen. Für jedwede Beschädigung des Mietobjektes, des Gebäudes, der dazugehörigen Anlage sowie des Inventars etc. ist der Mieter ersatzpflichtig.
Der Mieter haftet auch für zu seinem Mietobjekt gehörige Personen, Besucher oder Dritte, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Mieter stehen. Die Haftung bezieht sich auf ein Verschulden in Folge von Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit. Leistet der Mieter Schadensersatz, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.
Eventuelle Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Eine Entschädigung kann nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und die Nutzung des Mietgegenstandes dadurch erheblich beeinträchtigt ist.
Eine Haftung oder ein Mietminderungsrecht etc. besteht nicht bei Schäden, die durch Umstände entstanden sind, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind. Soweit es dem Vermieter unmöglich ist, die vertraglichen Leistungen nicht zu erbringen, aufgrund des nicht von ihm zu vertretenen Umstandes besteht seitens des Vermieters das Recht eine gleichwertige Ersatzunterkunft zu stellen. Hauseigene Gegenstände dürfen nicht aus dem Mietobjekt entfernt werden.

6.
Haustiere sind lediglich in ausgewählten Zimmern und auf Anfrage erlaubt.

7.
In Fällen dringender Gefahr ist dem Vermieter das Betreten des Mietgegenstandes zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.

8.
Soweit die Nutzung des Mietgegenstandes durch mehr als die im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl erfolgt, ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet, bei einer gesondert zu vereinbarenden Erhöhung der Miete.
Sollte eine Klausel dieses Mietvertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Mietvertrages in seiner Gesamtheit nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine ihr nahe kommende und dem Parteiwillen entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.

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